Regulierung ·
Bundesnetzagentur vereinfacht Nachweis für langsames Internet
Wer zu Hause dauerhaft weniger Bandbreite bekommt als vertraglich zugesichert, kann die Minderung künftig mit 20 statt 30 Messungen belegen. Die Neuregelung gilt ab 1. November 2026.
Messungen müssen weiterhin mit dem offiziellen Breitbandmessung-Tool erfolgen, verteilt auf mindestens zwei Kalendertage. Liegt das Ergebnis erheblich unter der vereinbarten Geschwindigkeit, dürfen Kundinnen und Kunden ihren Monatspreis anteilig kürzen oder fristlos kündigen. Für Verbraucher ist das die deutlichste Vereinfachung seit Einführung des Minderungsrechts 2021.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur
